Die Anwaltskanzlei Erken in Zürich wurde 2004 gegründet und vertritt Privatleute und Unternehmen im In- und Ausland in unterschiedlichen Rechtsgebieten. Dazu zählen das Vertragsrecht, Handelsrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Werkvertragsrecht, Vergaberecht, Personenrecht, Eherecht, Scheidungsrecht, Erbrecht, Sachenrecht. Strafrecht, Opferhilferecht und Ausländerrecht.
Die Anwaltskanzlei Erken in Zürich wurde 2004 gegründet und vertritt Privatleute und Unternehmen im In- und Ausland in unterschiedlichen Rechtsgebieten. Dazu zählen das Vertragsrecht, Handelsrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Werkvertragsrecht, Vergaberecht, Personenrecht, Eherecht, Scheidungsrecht, Erbrecht, Sachenrecht. Strafrecht, Opferhilferecht und Ausländerrecht.
Kanzleigründer Emrah Erken spricht fließend Deutsch, Türkisch, Englisch und Französisch und ist dadurch ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn Sie als Ausländer in der Schweiz Rechtsberatung brauchen. Er setzt auch ausländische Urteile und Titel in der Schweiz durch.
Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit der Kanzlei Erken ist die Prozessführung vor staatlichen Behörden und Gerichten. Emrah Erken ist ausgewiesener Prozessanwalt sowie Spezialist im Zivilprozessrecht und Strafprozessrecht.
Die Räumlichkeiten der Kanzlei finden Sie im Zentrum von Zürich nahe dem Kunsthaus und Schauspielhaus. Parkplätze stehen am Obergericht Zürich zur Verfügung.
Herr Erken ist der persönliche Kontakt zu seinen Mandanten sehr wichtig. Er ist montags bis freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Emrah Erken wurde 1970 in Ankara geboren und besuchte in der Türkei die Grundschule. Im Alter von neun Jahren kam er in die Schweiz. Nach dem Studium der Internationalen Beziehungen an der Universität Genf folgte das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Basel, welches er 1998 mit dem Prädikat "magna cum laude" abschloss. Seit 2002 ist er zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er absolvierte zusätzlich ein LL.M.-Studium im Internationalen Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich und erhielt dadurch den akademischen Titel des "Master of Laws". Dabei bildeten das Vertragsrecht, internationale Zivilprozessrecht und die internationale Schiedsgerichtsbarkeit die Schwerpunkte.
Nach seinem Studium war er in einer Basler Anwaltskanzlei und einer Zürcher Wirtschaftskanzlei tätig, bevor er seine eigene Kanzlei gründete.
Emrah Erken schätzt an seiner anwaltlichen Tätigkeit, dass er sich mit komplexen, immer verschiedenen Sachverhalten auseinandersetzen kann. Er machte sich selbständig, weil er den persönlichen Kontakt zu seinen Mandanten schätzt und seinen Beruf als Dienstleistung versteht. Wichtig ist ihm dabei, sich voll und ganz in den Dienst des Mandanten zu stellen und dessen Interessen so gut wie möglich nachzukommen. Er ist gerne Prozessanwalt, da ihm die strategische Denkweise liegt. Jedoch legt er auch großen Wert auf die Empathie. Er versucht sich in Menschen hineinzuversetzen und Lösungen zu finden, um Prozesse zu umgehen und außergerichtliche Einigungen herbeizuführen.
Im Vertragsrecht gestaltet Rechtsanwalt Emrah Erken einen Vertrag, der genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Einige der wichtigsten Verträge im Zivilrecht sind der Arbeitsvertrag, Darlehensvertrag, Ehevertrag, Kaufvertrag, Gesellschaftsvertrag, Mietvertrag und Werkvertrag. Herr Erken ist nicht nur gestalterisch tätig, sondern setzt auch Ihre Rechte und Ansprüche aus dem Vertrag durch. Dies können Rücktritt, Kündigung, Schadensersatz (auch: Schadenersatz), Garantie, Nachbesserung oder Gewährleistung sein. Sollte außergerichtlich keine Einigung mit Ihrem Vertragspartner erzielt werden, wird Herr Erken als Fachmann im Zivilprozessrecht Ihren Anspruch vor dem Gericht gelten machen.
Das Mietrecht spielt im Alltag eine große Rolle. Mieter fragen sich oft, welchen Pflichten der Vermieter nachkommen muss, seien es Schönheitsreparaturen, Modernisierung, Bekämpfung von Schimmelpilz oder Wiederherstellung des Hausfriedens bei anhaltenden Streitigkeiten mit Nachbarn. Es gibt oft Rechtsstreit wegen der Kaution, Sicherheitsleistung, diverser Mängel, Ruhestörung und Mieterhöhung. Nicht jede Mietzinserhöhung muss hingenommen werden. Wenn die Kosten einer Modernisierung auf die Miete umgelegt werden, muss diese Berechnung der gesetzlichen Regelung entsprechen. Es ist auch eine Mieterhöhung auf Vergleichsniveau möglich, hier muss ein Mietspiegel von der Gemeinde vorgelegt werden.
Die typischen Probleme des Vermieters sind die Mietminderung, Abrechnung der Betriebskosten und Nebenkosten, Kündigung bei Eigenbedarf, Tierhaltung und Reparaturen. Eine ungerechtfertigte oder überzogene Mietminderung kann einen Kündigungsgrund darstellen. Wenn Sie einem Mieter gekündigt haben, dieser aber die Wohnung nicht freiwillig verlässt, sollten Sie schnellstmöglich anwaltliche Hilfe hinzuziehen. Mietnomaden sind schwer aus der Wohnung zu bekommen, es muss unbedingt eine Räumungsfrist gesetzt werden, um dann eine Räumungsklage einreichen zu können. Zeit ist hier Geld, und oft ist unklar, in welchem Zustand die Wohnung zurückgelassen wird und ob diese sofort weitervermietet werden kann, nachdem die Zwangsräumung durchgeführt wurde.
Das Eherecht mitsamt dem Scheidungsrecht ist mit dem Familienrecht verbunden. Die Familie ist für viele Menschen das Wichtigste. Bestimmte Eventualitäten sollten vor der Eheschließung geklärt werden. In einem persönlichen Ehevertrag können Sie festhalten lassen, wie Ihr Vermögen im Falle von Scheidung oder Tod verteilt wird. Das Güterrecht hält verschiedene Modelle bereit, unter anderem die Gütertrennung, Gütergemeinschaft und Zugewinngemeinschaft. Bei der Scheidung ist es in erster Linie im Interesse der gemeinsamen Kinder, dass die Punkte Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht schnellstmöglich geklärt werden, damit das Verhältnis zwischen Kindern und Eltern nicht während des schmerzvollen Prozesses der Trennung zu arg leidet. Außerdem entstehen rechtliche Probleme beim Versorgungsausgleich, Zugewinn und der Frage, was aus dem gemeinsamen Haus oder der Wohnung wird.
Ein weiteres Fachgebiet von Rechtsanwalt Emrah Erken ist das Erbrecht. Hier macht er Ihre Ansprüche aus einer Erbschaft geltend. Sollten Sie als Erbe Anspruch auf einen Pflichtteil haben, muss geprüft werden, ob Sie diesen annehmen oder ausschlagen sollten. Denn nicht jedes Erbe ist rentabel, wenn auch Schulden übernommen werden. Die Nachforschung gestaltet sich regelmäßig nicht ganz einfach, denn Banken blocken oft ab und geben keine Informationen zum Vermögen des Verstorbenen, wenn man keine Generalvollmacht hat. Lassen Sie sich daher von Herrn Erken vertreten, der die notwendigen Informationen einholt und Sie zur Ausschlagung und zum Pflichtteilsverzicht berät. Dieser muss vor dem Nachlassgericht erklärt oder eine Erklärung notariell beglaubigt werden. Sollten Sie ein Testament oder einen Erbvertrag verfassen wollen, werden Sie hierbei von Rechtsanwalt Erken juristisch beraten, sodass die Testamentsauslegung nach Ihrem Tod zum Wohle Ihrer Verwandtschaft zügig vonstatten gehen kann und keine familiären Auseinandersetzungen um das Erbe entstehen.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl und Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag und Mord. Strafrecht bezieht sich aber nicht nur auf Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als "Normalbürger" können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.